Zufallsfoto aus dem Wildpark

Die Geschichte des Wildparks Hundshaupten
Der Wildpark wurde im Jahre 1971 von der Freifrau Gudila von Pölnitz gegründet. Das Geschlecht derer von Pölnitz war seit dem 17. Jahrhundert in Hundshaupten ansässig und Besitzer des bei der Gründung noch „Natur- und Wildpark Hundshaupten“ genannten Geländes.
In einer wegen seiner vielen Steilhänge forstwirtschaftlich eher unrentablen Waldabteilung, wurde zunächst Rot- und Damwild zur Besichtigung für die Öffentlichkeit freigegeben. Im Unterschied zu herkömmlichen Zoos wollte man damals das Wild nicht nur innerhalb kleinerer Umzäunungen zeigen, sondern es eher großflächig, gewissermaßen wie in der freien Natur präsentieren. Dies sollte auf dem ca. 40 ha großen Gelände, davon 36 ha Wald, mehr als gewährleistet sein. Im Laufe der Jahre kamen schließlich immer mehr Tierarten, wie Wildschweine, Mufflons, Steinböcke, Gemsen und Wisente hinzu.
1991 verschenkte Gudila von Pölnitz den Wildpark zusammen mit ihrem übrigen Besitz in Hundshaupten, dem Schloss, dem Forsthaus sowie dem land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz schuldenfrei an den Landkreis Forchheim. Der Landkreis hat sich verpflichtet, den Wildpark weiter zu betreiben. Seither wurde vor allem in Betriebseinrichtungen und in neue Gehege investiert. Eine Scheune, ein Sozialgebäude für das Personal sowie ein neues Kassenhaus wurden errichtet. Als letztes Bauwerk wurde die Gaststätte fertig gestellt.
… Die Gründerin des Wildparks, die Freifrau Gudila von Pölnitz, ist am 11. Januar 2002 im Alter von 88 Jahren verstorben. Aufgrund eines berechtigten Pflichtteilergänzungsanspruches musste die Schenkung der Freifrau von Pölnitz aufgeteilt werden. Dadurch ist das Schloss Hundshaupten mit Wirkung vom 19. Juli 2005 in den Besitz des Freiherrn Heinrich von Pölnitz übergegangen, ebenso das Forsthaus sowie Teile des Grundbesitzes. Sichergestellt werden konnten allerdings zwei Anliegen des Landkreises: Zum einen die kulturelle Nutzung des Schlosses durch das Kuratorium Schloss Hundshaupten auf weitere zehn Jahre hinaus für Konzerte und Aufführungen. Zum anderen hat der Landkreis für die Dauer von 25 Jahren ein Vorkaufsrecht auf das Schloss, falls es veräußert werden sollte. Entsprechend dem Willen der Schenkerin wurde der Wildpark nicht in die Erbauseinandersetzung miteinbezogen. So bleibt der Landkreis Forchheim weiter Eigentümer des Tierparks Hundshaupten und auch eines Teils der Grundstücke im Umgriff des Parks.
